Haben Leiharbeitnehmende einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Beim Blick auf die Novemberabrechnung freuen sich viele Arbeitnehmende. Schließlich erhält man hier Weihnachtsgeld als attraktive Sonderzahlung. Doch haben eigentlich auch Leiharbeitnehmende Anspruch auf diese Zahlung? Bei Investa Dienstleistungen bieten wir Zeitarbeit in Frankfurt an und kennen die Antwort. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, ob auch Leiharbeitnehmende Weihnachtsgeld erhalten und wer diese Zahlung leisten muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Leiharbeitnehmende haben nach dem Equal-Pay-Abkommen die gleichen Ansprüche wie die Direktangestellten. Darin inbegriffen sind auch Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld.
  • Die Zahlung von Sonderzahlungen ist im Arbeitsvertrag geregelt. Für die Bezahlung der Gehälter sind immer die Verleihunternehmen verantwortlich.
  • Profitieren Sie von den attraktiven Leistungen in der Zeitarbeit. Neben attraktiven Bezahlungen können Sie zudem wechselnde Arbeitseinsätze genießen, bei denen Sie jede Menge Erfahrungen sammeln können.
Frau mit Headset lacht vor ihrem PC
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Equal-Pay – gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Leiharbeitnehmende profitieren von dem Equal-Pay-Abkommen, welches besagt, dass die Leiharbeitnehmenden die gleichen Gehaltsleistungen wie Direktangestellte erhalten müssen. Darin ist nicht nur die Höhe des monatlichen Entgelts geregelt, sondern auch Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld. Sollte es in Ihrem Betrieb Sonderzahlungen nach Tarifvertrag geben, dürfen Ihnen diese nicht vorenthalten werden. Wichtig ist allerdings, dass Stichtagsregelungen, wie sie in vielen Betrieben Anwendung finden, auch für Sie gelten.

Informieren Sie sich im Zweifel über die genauen tariflichen Bedingungen, wenn Sie befürchten, dass Ihnen Sonderzahlungen vorenthalten werden.

Wer ist für die Zahlung von Weihnachtsgeld verantwortlich?

Leiharbeitnehmende erhalten die Gehaltsleistungen von Ihrem Verleihbetrieb. Dieser gewährt ihnen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Details finden Sie in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag.

Im Übrigen erhalten Sie als Fachkraft in der Zeitarbeit häufig attraktive Gehaltsbestandteile, die teilweise sogar über die Leistungen in den Entleihbetrieben hinausgehen. Wenn Sie sich für diese Art der Beschäftigung entscheiden, müssen Sie keine Nachteile fürchten.

Leiharbeit – ein Beschäftigungsmodell mit Zukunft

Leiharbeit ist ein Beschäftigungsmodell mit Zukunft. Denn Sie haben die Möglichkeit, viele verschiedene Betriebe kennenzulernen und Sie können ein umfangreiches Netzwerk an Kontakten aufbauen. Vor allem dann, wenn Sie gerade Ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben oder lange arbeitslos waren, ist diese Form eine sinnvolle Möglichkeit, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden. Das sind die Vorteile von Leiharbeit:

  • Attraktive Gehaltsleistungen
  • Viele Arbeitseinsätze, in denen Sie Erfahrung und Know-how sammeln
  • Sichere Anstellung bei Ihrem Verleihbetrieb
  • Fester Urlaubsanspruch und umfassende Sozialleistungen

Leiharbeit bei Investa Dienstleistungen – eine sichere Sache

Bei Investa Dienstleistungen bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Zeitarbeit. Durch unser engmaschiges Netzwerk an Unternehmen finden wir für Sie den passenden Einsatzort. Gerne gehen wir hierbei auf Ihre Wünsche und Anforderungen ein. Starten Sie mit Zeitarbeit in eine erfolgreiche Zukunft.