Krank und Zeitarbeit? Darum sind Sie trotzdem abgesichert!

Als erkrankter Zeitarbeiter haben Sie das Gesetz auf Ihrer Seite. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt in Deutschland ganz klar, was für den Fall einer Krankheit eines Zeitarbeiters gilt. Nämlich genau dasselbe wie für den Krankheitsfall eines normal Angestellten – und das ist auch das einzig Richtige! 

Wie jeder andere Mitarbeiter auch, haben Zeitarbeiter einen Anspruch auf einen regulären Arbeitsvertrag, bezahlten Urlaub, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungen im Falle einer Krankheit. Was Sie als Zeitarbeiter und Unternehmen beachten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Krank bei Zeitarbeit
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Zeitarbeitsfirma sind Sie im Krankheitsfall ebenso abgesichert wie bei einer gewöhnlichen Firma.
  • Als Zeitarbeiter sollten Sie Ihre Zeitarbeitsfirma über Ihre Krankheit informieren und den Ablauf bei Krankheitsfall mit Ihrem Vorgesetzten absprechen.
  • Nach den ersten vier Wochen hat ein neuer Zeitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlungen trotz Krankheit. Er befindet sich jedoch noch in der Probezeit und kann, wie festangestellte Mitarbeiter auch, bei anhaltendem Ausfall gekündigt werden.

Was gilt für Zeitarbeiter?

Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – wie andere Arbeitnehmer müssen Sie als Zeitarbeiter den Arbeitgeber umgehend über ihre Krankheit informieren. Am besten, Sie wenden sich hierfür direkt an die Zeitarbeitsfirma bzw. den Personaldienstleister, da dies Ihr Arbeitgeber ist. 

Im Regelfall wird Ihre Zeitarbeitsfirma den Entleiher über Ihre Krankheit informieren. Am besten, Sie informieren sich bei Ihrem Vorgesetzten, wie Sie im Krankheitsfall vorgehen müssen und ab wann ein Attest notwendig ist


Was gilt für Unternehmen?

Nur in den ersten vier Wochen hat ein Zeitarbeitnehmer noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankmeldung. Nach dieser Zeitspanne gelten alle gesetzlichen Regelungen, die auch für fest angestellte Mitarbeitende gilt, da die Zeitarbeiter bei der jeweiligen Zeitarbeitsfirma ebenso fest angestellt sind.

Trotzdem gilt selbstverständlich die Probezeit mit einem üblichen Zeitrahmen von sechs Monaten, in welchem die neuen Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden dürfen. Sollte ein neuer Zeitarbeiter im ersten halben Jahr also die Hälfte der Zeit fehlen, ist es eine nachvollziehbare Entscheidung, sich von diesem zu trennen – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Löhne trotz Krankheit ausbezahlt wurden. 


Fazit: faire Bezahlung für motivierte Zeitarbeiter

Als verantwortungsvoller Vermittler von Zeitarbeitern liegt es uns sehr am Herzen, unsere Mitarbeitenden mit genauso hohen Standards zu bezahlen und zu behandeln wie Festangestellte. Für einen Zeitarbeiter sollten im Vergleich zu regulären Angestellten keinerlei finanziellen Nachteile entstehen – daher sind wir über die aktuelle rechtliche Situation bestens informiert.

Bei uns können Sie sich daher mit einem guten Bauchgefühl auf verschiedenste Zeitarbeitsstellen in Frankfurt bewerben – beispielsweise als Rettungsschwimmer, Gepäckabfertiger am Flughafen, Empfangsmitarbeiter und vieles mehr. Unsere Stellen sind selbstverständlich für alle Geschlechter (m/w/d) ausgeschrieben.